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Impressum für Freiberufler: Pflichtangaben, Besonderheiten und kostenlose Erstellung

Impressum für Freiberufler: Pflichtangaben, Besonderheiten und kostenlose Erstellung
Bild: Pixabay

Als Freiberufler mit eigener Website, Online-Portfolio oder Social-Media-Präsenz kommen Sie um ein Impressum nicht herum. Die Impressumspflicht gilt auch für freiberuflich Tätige – doch welche Angaben müssen Sie konkret machen? Und worin unterscheiden sich die Anforderungen von denen anderer Unternehmensformen? In diesem Artikel erfahren Sie, was ein rechtssicheres Impressum für Freiberufler enthalten muss und wie Sie es kostenlos erstellen können.

Warum brauchen Freiberufler ein Impressum?

Die Impressumspflicht ergibt sich aus dem Telemediengesetz (TMG) und gilt grundsätzlich für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote. Als Freiberufler bieten Sie Ihre Dienstleistungen professionell an – unabhängig davon, ob Sie aktiv verkaufen oder nur informieren. Sobald Sie eine Website, einen Blog, ein Online-Portfolio oder geschäftlich genutzte Social-Media-Profile betreiben, müssen Sie ein vollständiges Impressum bereitstellen.

Das gilt für alle freien Berufe, darunter:

Wer genau von der Impressumspflicht in Deutschland betroffen ist und welche Kriterien dabei gelten, sollten Sie unbedingt kennen.

Pflichtangaben im Impressum für Freiberufler

Ein Impressum für Freiberufler muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Diese ergeben sich aus § 5 TMG und unterscheiden sich teilweise von den Anforderungen für Gewerbetreibende oder Kapitalgesellschaften.

Name und Anschrift

Sie müssen Ihren vollständigen bürgerlichen Namen (Vor- und Nachname) sowie Ihre ladungsfähige Anschrift angeben. Dabei handelt es sich um die Adresse, unter der Sie postalisch erreichbar sind – in der Regel Ihre Geschäftsadresse oder Privatadresse. Ein Postfach reicht nicht aus.

Viele Freiberufler zögern, ihre Privatadresse zu veröffentlichen, wenn sie von zu Hause aus arbeiten. Bedenken Sie jedoch: Die Angabe ist gesetzlich verpflichtend. Wer seine Privatadresse nicht im Internet preisgeben möchte, kann auf alternative Lösungen wie eine gemietete Geschäftsadresse zurückgreifen.

Kontaktdaten

Neben der Postanschrift müssen Sie mindestens eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit angeben. Das kann eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular sein. Auch eine Telefonnummer ist sinnvoll, bei den meisten Freiberuflern jedoch nicht zwingend vorgeschrieben – Ausnahmen gelten für bestimmte regulierte Berufe.

Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID

Falls Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, müssen Sie diese im Impressum angeben. Seit 2024 gilt für viele Freiberufler außerdem die Pflicht zur Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), sobald diese zugeteilt wurde. Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. können alternativ ihre Steuernummer angeben – dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Freiberufler müssen ihre Berufsbezeichnung klar nennen. Bei reglementierten Berufen (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater) sind zusätzliche Angaben erforderlich:

Verantwortlich für den Inhalt

Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ist gemäß § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag) ein Verantwortlicher für den Inhalt zu benennen. Dies betrifft vor allem Freiberufler im Medienbereich wie Journalisten, Blogger oder Content-Ersteller.

Besonderheiten beim Impressum für Freiberufler

Freiberufler vs. Gewerbetreibende

Ein wichtiger Unterschied: Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden im rechtlichen Sinne. Während Einzelunternehmer mit Gewerbeschein unter Umständen zusätzliche Angaben wie Register und Registernummer benötigen, entfallen diese bei freien Berufen in der Regel.

Freiberufler werden nicht im Handelsregister eingetragen und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Entsprechend müssen sie auch keine Handelsregisternummer im Impressum angeben. Dies vereinfacht die Anforderungen im Vergleich zu gewerblichen Einzelunternehmern deutlich.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Viele Freiberufler nutzen die Kleinunternehmerregelung. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und haben oft keine USt-IdNr. Das Impressum kann dann ohne diese Angabe erstellt werden. Eine freiwillige Angabe der Steuernummer ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Social-Media-Profile

Die Impressumspflicht gilt auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle wie LinkedIn, Instagram, Facebook oder YouTube. Sie können dort entweder ein vollständiges Impressum hinterlegen oder auf das Impressum Ihrer Website verlinken – wichtig ist, dass es mit maximal zwei Klicks erreichbar ist.

So erstellen Sie Ihr Impressum als Freiberufler kostenlos

Die gute Nachricht: Sie müssen keinen Anwalt beauftragen, um ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Mit einem kostenlosen Impressum-Generator können Sie alle erforderlichen Angaben strukturiert erfassen und automatisch ein fertiges Impressum generieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Bei impressum-free.de gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie als Rechtsform "Freiberufler" aus
  2. Geben Sie Ihren vollständigen Namen ein
  3. Tragen Sie Ihre ladungsfähige Geschäfts- oder Privatadresse ein
  4. Fügen Sie Ihre E-Mail-Adresse und optional Telefonnummer hinzu
  5. Ergänzen Sie Ihre Berufsbezeichnung
  6. Bei reglementierten Berufen: Kammer und berufsrechtliche Angaben hinzufügen
  7. Falls vorhanden: USt-IdNr. oder W-IdNr. eintragen
  8. Bei redaktionellen Inhalten: Verantwortlichen benennen

Das fertige Impressum erhalten Sie als HTML-Code, den Sie direkt auf Ihrer Website einbinden können.

Häufige Fehler vermeiden

Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum:

Abmahnrisiko: Was passiert bei fehlendem oder unvollständigem Impressum?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann teuer werden. Verstöße gegen die Impressumspflicht gelten als Wettbewerbsverstoß und können abgemahnt werden. Die Kosten für eine Abmahnung liegen schnell im vierstelligen Bereich – zusätzlich zu möglichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro.

Besonders kritisch sind:

Ein vollständiges Impressum ist daher keine lästige Pflicht, sondern wichtiger Schutz vor Rechtsverstößen und deren finanziellen Folgen.

Impressum und Datenschutz: Beide Pflichten erfüllen

Neben dem Impressum benötigen Sie als Freiberufler in den meisten Fällen auch eine Datenschutzerklärung. Diese regelt, wie Sie mit personenbezogenen Daten Ihrer Website-Besucher umgehen. Beide Dokumente sollten getrennt voneinander, aber gleichermaßen leicht auffindbar sein – idealerweise im Footer Ihrer Website verlinkt.

Während das Impressum Ihre Identität und Erreichbarkeit offenlegt, erklärt die Datenschutzerklärung den Umgang mit Nutzerdaten. Beide Pflichten ergänzen sich und sind für einen rechtskonformen Online-Auftritt unverzichtbar.

Fazit: Rechtssicheres Impressum für Freiberufler ohne Kosten

Als Freiberufler sind Sie zur Angabe eines vollständigen Impressums verpflichtet, sobald Sie online geschäftlich tätig sind. Die Anforderungen sind klar definiert und umfassen Name, Anschrift, Kontaktdaten, Berufsbezeichnung und bei reglementierten Berufen zusätzliche berufsrechtliche Angaben. Ein kostenloser Generator hilft Ihnen, alle Pflichtangaben strukturiert zu erfassen und rechtssicher darzustellen – ohne Anwaltskosten und in wenigen Minuten. Nehmen Sie die Impressumspflicht ernst und schützen Sie sich vor kostspieligen Abmahnungen.

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