
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein vollständiges und rechtssicheres Impressum auf Ihrer Unternehmenswebsite bereitzustellen. Die fehlenden oder unvollständigen Angaben können zu Abmahnungen und erheblichen Geldstrafen führen. In diesem Leitfaden erfahren Sie genau, welche Pflichtangaben Sie beim Impressum GmbH erstellen beachten müssen und wie Sie dabei vorgehen.
Die GmbH ist eine juristische Person und damit eine eigenständige Rechtsform mit besonderen Anforderungen. Anders als bei Einzelunternehmern oder Freiberuflern müssen im Impressum einer GmbH spezifische Angaben zur Rechtsform, zum Handelsregister und zur Vertretungsbefugnis gemacht werden. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit dem 14.05.2024 das frühere Telemediengesetz (TMG) ersetzt, sowie im Handelsgesetzbuch (HGB).
Die Impressumspflicht gilt für jede geschäftsmäßig genutzte Website – unabhängig davon, ob Sie einen Online-Shop betreiben, eine reine Informationsseite pflegen oder Social-Media-Kanäle nutzen. Ohne korrektes Impressum riskieren Sie nicht nur Abmahnungen durch Wettbewerber, sondern auch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Wenn Sie ein Impressum für Ihre GmbH erstellen, müssen folgende Angaben zwingend enthalten sein:
Die vollständige Firma der GmbH muss exakt so angegeben werden, wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Dabei muss die Rechtsform „GmbH" oder ausgeschrieben „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" klar erkennbar sein. Abkürzungen oder ungenaue Bezeichnungen sind nicht zulässig.
Es muss die ladungsfähige Anschrift der GmbH angegeben werden – also der Ort, an dem die Gesellschaft tatsächlich erreichbar ist. Ein Postfach alleine genügt nicht. Die Adresse muss Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort umfassen. Viele Gründer nutzen eine professionelle Geschäftsadresse, um ihre Privatanschrift nicht veröffentlichen zu müssen.
Sie müssen den oder die vertretungsberechtigten Geschäftsführer namentlich nennen. Bei mehreren Geschäftsführern sollten alle aufgeführt werden. Hier genügt in der Regel der vollständige Name ohne weitere Kontaktdaten der Privatperson.
Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer müssen angegeben werden, unter denen die GmbH schnell und unmittelbar erreichbar ist. Kontaktformulare alleine reichen nicht aus – es muss eine direkte elektronische Kontaktaufnahme möglich sein.
Das Registergericht (z.B. „Amtsgericht München") und die Handelsregisternummer (z.B. „HRB 123456") sind Pflichtangaben. Diese Informationen finden Sie im Handelsregisterauszug Ihrer GmbH.
Falls Ihre GmbH eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzt, muss diese im Impressum angegeben werden. Bei rein nationaler Tätigkeit kann stattdessen auch die Steuernummer genannt werden, die Angabe der USt-IdNr. ist jedoch empfehlenswert.
Wenn Ihre GmbH in einem erlaubnispflichtigen Gewerbe tätig ist oder einer besonderen Aufsicht unterliegt, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde nennen. Bei reglementierten Berufen sind auch die Kammer und eventuell berufsrechtliche Regelungen anzugeben.
Bevor Sie mit dem eigentlichen Erstellen beginnen, sollten Sie alle notwendigen Informationen bereithalten. Legen Sie sich folgende Dokumente bereit: den aktuellen Handelsregisterauszug, Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer, die genaue Geschäftsadresse sowie die vollständigen Namen aller Geschäftsführer.
Das manuelle Erstellen eines Impressums ist fehleranfällig. Deutlich sicherer und schneller ist es, einen professionellen Impressum-Generator zu verwenden, der speziell auf die Rechtsform GmbH ausgelegt ist. Solche Tools führen Sie systematisch durch alle erforderlichen Angaben und reduzieren das Risiko von Fehlern erheblich.
Alternativ können Sie auch mit einer bewährten kostenlosen Impressum-Vorlage arbeiten, die Sie dann an Ihre spezifischen GmbH-Daten anpassen. Achten Sie dabei darauf, dass die Vorlage aktuell ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Je nach Tätigkeitsfeld Ihrer GmbH können zusätzliche Angaben erforderlich sein. Online-Händler müssen beispielsweise nach § 36 VSBG angeben, ob sie zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren bereit sind (nicht erforderlich bei höchstens zehn Beschäftigten). Der frühere Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist dagegen seit dem 20.07.2025 nicht mehr erforderlich, die Plattform wurde eingestellt. Dienstleister in reglementierten Berufen müssen berufsrechtliche Regelungen und die zuständige Kammer angeben. Medienunternehmen benötigen einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV.
Das Impressum muss von jeder Seite Ihrer Website aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Übliche Bezeichnungen sind „Impressum", „Kontakt" oder „Anbieterkennzeichnung". Die Verlinkung sollte deutlich sichtbar sein – üblicherweise im Footer oder in der Hauptnavigation.
Ein Impressum ist kein einmaliges Projekt. Bei jeder Änderung der Geschäftsführung, bei Umzug der Gesellschaft, bei Wechsel der Kontaktdaten oder anderen relevanten Veränderungen muss das Impressum unverzüglich angepasst werden. Veraltete Angaben gelten rechtlich als fehlerhafte Angaben.
Ein häufiger Fehler ist die unvollständige oder fehlende Nennung der Geschäftsführer. Alle vertretungsberechtigten Personen müssen mit vollem Namen aufgeführt werden. Die bloße Angabe „Die Geschäftsführung" ist nicht ausreichend.
Achten Sie darauf, dass die Handelsregisternummer exakt mit dem aktuellen Eintrag übereinstimmt. Nach einer Sitzverlegung oder anderen registerrelevanten Änderungen müssen die Daten umgehend aktualisiert werden.
Eine E-Mail-Adresse alleine genügt nicht immer. Stellen Sie sicher, dass die angegebenen Kontaktdaten tatsächlich funktionieren und zeitnah beantwortet werden. Eine Telefonnummer ist in den meisten Fällen Pflicht.
Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift und daher im Impressum nicht zulässig. Es muss eine Straßenadresse angegeben werden, unter der die GmbH tatsächlich anzutreffen ist.
Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen hat die GmbH spezifische Besonderheiten. Während bei einem Einzelunternehmer im Impressum der Name des Inhabers und eventuell die Umsatzsteuer-ID genügen, sind bei der GmbH zwingend die Rechtsform, das Handelsregister und die Geschäftsführer anzugeben.
Auch im Vergleich zur UG (haftungsbeschränkt) gibt es kaum Unterschiede – beide Rechtsformen benötigen die gleichen Pflichtangaben. Lediglich die genaue Bezeichnung der Rechtsform muss angepasst werden.
Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann teuer werden. Wettbewerber oder Abmahnvereine können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. Die Kosten für eine einzelne Abmahnung können mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro betragen.
Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie die Verantwortung dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden – die persönliche Haftung ist hier nicht ausgeschlossen.
Wenn Sie Ihre GmbH gerade erst gegründet haben, sollten Sie das Impressum bereits vor dem offiziellen Launch der Website erstellen. Nutzen Sie die Zeit zwischen Gründung und Markteintritt, um alle rechtlichen Anforderungen sorgfältig umzusetzen.
Dokumentieren Sie alle Änderungen am Impressum und erstellen Sie regelmäßige Backups. So können Sie im Streitfall nachweisen, dass Ihr Impressum zu einem bestimmten Zeitpunkt korrekt war.
Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob alle Angaben noch aktuell sind. Integrieren Sie diese Prüfung in Ihre Compliance-Prozesse, um keine wichtigen Änderungen zu übersehen.
Ein vollständiges und korrektes Impressum ist für jede GmbH unverzichtbar. Mit den richtigen Informationen und einem strukturierten Vorgehen lässt sich ein rechtssicheres Impressum jedoch schnell und unkompliziert erstellen. Nutzen Sie moderne Tools und Generatoren, um Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen. Die Investition in ein professionell erstelltes Impressum schützt Sie vor teuren Abmahnungen und gibt Ihren Kunden gleichzeitig Vertrauen in Ihre Seriosität.