
"TMG Impressum" ist noch immer ein gängiger Begriff, rechtlich ist er aber überholt: Seit dem 14.05.2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Wer eine Website, einen Onlineshop oder einen Blog betreibt, kommt an § 5 DDG nicht vorbei. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Regelung, welche Pflichtangaben sind erforderlich und wie setzen Sie die Vorgaben rechtssicher um? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte.
Das Telemediengesetz (TMG) regelte bis zum 13.05.2024 die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Seit dem 14.05.2024 gilt stattdessen das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das der Durchführung des europäischen Digital Services Act (DSA) dient. Für Website-Betreiber ist insbesondere § 5 DDG von zentraler Bedeutung, denn dieser Paragraph definiert die Informationspflichten für geschäftsmäßige digitale Dienste. Inhaltlich entspricht er weitgehend dem früheren § 5 TMG.
Wer heute von einem TMG Impressum spricht, meint daher ein Impressum, das den Anforderungen des § 5 DDG entspricht. Ältere Hinweise wie "Angaben gemäß § 5 TMG" sollten Sie auf "Angaben gemäß § 5 DDG" aktualisieren. Es stellt sicher, dass Besucher Ihrer Website jederzeit erkennen können, wer hinter dem Online-Angebot steht und wie der Betreiber kontaktiert werden kann. Diese Transparenzpflicht dient dem Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit im digitalen Raum.
Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt für alle geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen digitalen Dienste. Das klingt kompliziert, umfasst in der Praxis aber einen sehr breiten Anwendungsbereich:
Der Begriff "geschäftsmäßig" bedeutet nicht zwingend "gewinnorientiert". Bereits die auf Dauer angelegte und regelmäßige Tätigkeit kann die Impressumspflicht auslösen. Weitere Details zur Impressumspflicht für Websites helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres konkreten Falls.
§ 5 DDG definiert klar, welche Informationen ein rechtssicheres Impressum enthalten muss. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Rechtsform und Art der Tätigkeit, folgende Angaben sind jedoch in den meisten Fällen erforderlich:
Abhängig von Ihrer beruflichen Tätigkeit können weitere Pflichtangaben hinzukommen:
Eine detaillierte Aufstellung aller notwendigen Angaben finden Sie in unserem Artikel über Impressum nach § 5 DDG.
Ein rechtssicheres Impressum muss nicht nur die richtigen Inhalte enthalten, sondern auch korrekt eingebunden sein. § 5 DDG fordert, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein müssen. Das bedeutet konkret:
Bewährte Praktiken sind die Verlinkung im Footer der Website oder ein deutlich sichtbarer Link im Hauptmenü. Mobile Versionen Ihrer Website sollten ebenfalls einen leicht zugänglichen Impressums-Link aufweisen.
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben unterlaufen Website-Betreibern immer wieder Fehler, die zu kostspieligen Abmahnungen führen können:
Die Erstellung eines rechtssicheren Impressums muss nicht kompliziert sein. Es gibt verschiedene Wege, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen:
Die sicherste Variante ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts, der auf IT- oder Medienrecht spezialisiert ist. Dies verursacht jedoch Kosten und ist für viele kleine Website-Betreiber überdimensioniert.
Eine praktische und kosteneffiziente Lösung ist die Nutzung eines kostenlosen Impressum-Generators. Solche Tools führen Sie durch alle notwendigen Angaben und erstellen auf Basis Ihrer Eingaben ein rechtssicheres Impressum nach § 5 DDG. Der Vorteil: Sie erhalten ein sofort einsetzbares Impressum ohne juristische Vorkenntnisse.
Ein einmal erstelltes Impressum ist keine dauerhafte Lösung. Prüfen Sie regelmäßig, ob alle Angaben noch aktuell sind, besonders nach:
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
Diese Risiken lassen sich durch die gewissenhafte Erstellung und Pflege eines Impressums vollständig vermeiden.
Das Impressum nach § 5 DDG, früher als TMG Impressum bekannt, ist keine bürokratische Schikane, sondern eine wichtige Transparenzpflicht im digitalen Geschäftsverkehr. § 5 DDG definiert klar, welche Informationen Sie bereitstellen müssen und wie diese zugänglich sein sollten. Mit den richtigen Informationen und Werkzeugen lässt sich ein rechtssicheres Impressum schnell und unkompliziert erstellen. Investieren Sie die Zeit in ein korrektes Impressum – es schützt Sie vor kostspieligen Abmahnungen und schafft Vertrauen bei Ihren Website-Besuchern.