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Was gehört ins Impressum? Alle Pflichtangaben im Überblick

Was gehört ins Impressum? Alle Pflichtangaben im Überblick
Bild: Pixabay

Ein rechtssicheres Impressum ist für nahezu jede Website in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Website-Betreiber sind unsicher: Was gehört ins Impressum und welche Angaben sind wirklich Pflicht? In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, welche Informationen Sie in Ihrem Impressum angeben müssen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Warum ist ein vollständiges Impressum so wichtig?

Die Impressumspflicht ergibt sich in Deutschland aus dem Telemediengesetz (TMG) und dient der Transparenz im Internet. Besucher Ihrer Website sollen jederzeit erkennen können, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann teure Abmahnungen nach sich ziehen – Anwälte und Konkurrenten prüfen gezielt Websites auf solche Rechtsverstöße.

Grundlegende Pflichtangaben: Was gehört ins Impressum?

Die konkreten Anforderungen an ein Impressum hängen von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einige Angaben sind jedoch für alle Website-Betreiber verpflichtend:

Name und Anschrift

Jedes Impressum muss den vollständigen Namen des Betreibers enthalten. Bei Einzelpersonen ist der bürgerliche Vor- und Nachname anzugeben. Fantasienamen oder Pseudonyme reichen nicht aus. Die vollständige Postanschrift muss ebenfalls genannt werden – ein Postfach ist nicht ausreichend, es muss eine ladungsfähige Adresse sein, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind.

Kontaktmöglichkeiten

Was gehört ins Impressum in puncto Erreichbarkeit? Sie müssen mindestens eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Dazu gehören:

Wichtig: Ein Kontaktformular allein reicht nicht aus – eine direkte E-Mail-Adresse muss angegeben werden.

Erweiterte Angaben je nach Rechtsform

Impressum für Einzelunternehmer und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler müssen zusätzlich zu den Basisangaben folgende Informationen ins Impressum aufnehmen:

Impressum für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Für juristische Personen wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG gilt: Was gehört ins Impressum zusätzlich?

Impressum für Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Bei Personengesellschaften müssen alle persönlich haftenden Gesellschafter mit vollständigem Namen im Impressum genannt werden. Zusätzlich sind anzugeben:

Besondere Pflichtangaben für bestimmte Branchen

Online-Shops und E-Commerce

Wer einen Online-Shop betreibt, muss zusätzliche Informationen bereitstellen. Was gehört ins Impressum bei E-Commerce-Websites?

Journalistische und redaktionelle Angebote

Bei Websites mit journalistisch-redaktionellen Inhalten ist eine zusätzliche Angabe erforderlich: der Verantwortliche im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.). Dies muss eine natürliche Person mit Namen und Anschrift sein.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten müssen weitere Angaben gemacht werden:

Wo muss das Impressum platziert werden?

Es reicht nicht aus zu wissen, was gehört ins Impressum – auch die Platzierung ist gesetzlich geregelt. Das Impressum muss:

Häufige Fehler beim Impressum vermeiden

Viele Website-Betreiber machen typische Fehler, die leicht vermeidbar sind:

Social Media: Impressumspflicht gilt auch hier

Die Impressumspflicht beschränkt sich nicht auf Websites. Auch geschäftlich genutzte Social-Media-Profile bei Facebook, Instagram, LinkedIn oder YouTube benötigen ein vollständiges Impressum. Hier sollte entweder das vollständige Impressum eingefügt oder ein direkter Link zur Impressumsseite der Website gesetzt werden.

Fazit: Vollständiges Impressum schützt vor Abmahnungen

Die Frage "Was gehört ins Impressum?" lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Anforderungen von Ihrer Rechtsform und Tätigkeit abhängen. Die Grundangaben – Name, Anschrift, Kontaktdaten – sind jedoch für alle verpflichtend. Ergänzt werden diese durch spezifische Angaben zu Registernummern, Aufsichtsbehörden und Vertretungsberechtigten. Ein vollständiges und aktuelles Impressum ist keine lästige Pflicht, sondern schützt Sie vor kostspieligen Abmahnungen und schafft Vertrauen bei Ihren Website-Besuchern. Prüfen Sie Ihr Impressum regelmäßig und passen Sie es bei Änderungen umgehend an.